Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese AGB gelten für alle zwischen der PRINOA Dental GmbH, vertreten durch Herrn Marcus Kalb, Telefon: + 49 (0) 212 8899500, E-Mail: info@prinoa.de (im Folgenden: Verkäufer) und dem Käufer über das Onlineportal des Verkäufers unter www.prinoa.de abgeschlossenen Verträge. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
  2. Käufer im Sinne der vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer nach § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss im Onlineportal

  1. Die Darstellungen im Onlineportal stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Es handelt sich hierbei vielmehr um die Aufforderung an Käufer, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.
  2. Angebotsabgabe im Onlineportal
    Der Käufer muss mit seinem Account angemeldet sein. Eine Bestellung ohne Account oder nichteingeloggt ist nicht möglich. Ist der Käufer ein Neukunde, muss er zunächst einen Account eröffnen. Hierzu muss der Kunde auf den Button „LOGIN/BESTELLUNG" klicken und den Registrierungsprozess durchlaufen. Ist der Käufer Bestandkunde, kann einer seine Kundendaten nach Anklicken des Buttons „LOGIN/BESTELLUNG" eingeben und den Bestellvorgang einleiten. Mit Anklicken des Buttons „JETZT BESTELLEN" gelangt der Käufer auf die Übersicht der bisherigen Aufträge einsehen. Mit Anklicken des Buttons „NEUER AUFTRAG“ wird der Bestellprozess gestartet. Der Kunde muss im nächsten Schritt seine CAD-Datei hochladen. Hierzu wählt er die entsprechende Datei über das Dialogmenü aus seinem Dateisystem aus. Anschließend muss der Käufer den Button „POSITONEN HINZUFÜGEN“ anklicken. Der Käufer kann auf die vorstehende Weise weitere CADDatei hochladen. Die hochgeladene CAD-Datei wird zunächst als entsprechend fortlaufende Positionsnummer gespeichert. Der Käufer kann einzelne oder alle Positionsnummer(n) durch Anklicken des Buttons „LÖSCHEN“ löschen Sobald der Kunde alle gewünschten CAD-Dateien hochgeladen hat, muss der Kunde die jeweilige Positionsnummer durch Auswahl unter den Menüs unter „RESTAURATIONSART“ und „PRODUKT“ konfigurieren“. Nach Anklicken des Buttons „ABSCHLIESSEN“ gelangt der Käufer auf eine Übersichtsseite. Der Käufer hat die Möglichkeit, die Lieferanschrift zu ändern und/oder Bemerkungen einzutragen. Dort muss der Käufer jeweils durch Setzen eines „Hakens“ bestätigen, dass er die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat. Durch Anklicken des Buttons „ABSENDEN“ kann der Käufer die Bestellung abschließen. Bis der Käufer den Button „ABSENDEN“ angeklickt hat, kann er jederzeit durch Anklicken des Buttons „ABBRECHEN“ zum Bestellvorgang zurückgehen und mögliche Eingabefehler korrigieren. Nach Anklicken des Buttons „ABSENDEN“ ist eine Korrektur nicht mehr möglich. Sein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages wird dann dem Verkäufer übermittelt. Den Zugang der Bestellung teilt der Verkäufer dem Käufer unverzüglich per E-Mail mit. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt jedoch noch keine Annahme des Kaufangebots dar.
  3. Der Käufer kann seine Bestellung auch telefonisch aufgeben. In diesem Fall muss der Käufer dem Verkäufer in jedem Fall die CAD-Datei per E-Mail oder auf einem Datenträger zukommen lassen.
  4. Der Verkäufer prüft die CAD-Datei des Käufers vor einer eventuellen Annahme des Angebots nur darauf, ob diese mit den entsprechenden Programmen geöffnet werden kann. Weitergehende Prüfungen finden nicht statt und sind auch nicht geschuldet. Der Verkäufer ist befugt, eine vom Käufer erhaltene Bestellung innerhalb von zwei Tagen nach deren Zugang anzunehmen. Im Falle einer telefonischen Bestellung, beginnt die Annahmefrist erst mit Eingang der CAD-Datei per E-Mail oder auf einem Datenträger beim Verkäufer. Der Verkäufer prüft die CAD-Datei des Käufers vor einer eventuellen Annahme des Angebots nur darauf, ob diese mit den entsprechenden Programmen geöffnet werden kann. Weitergehende Prüfungen finden nicht statt und sind auch nicht geschuldet. Weitergehende Prüfungen finden nicht statt und sind auch nicht geschuldet. Erst durch die Angebotsannahme des Verkäufers kommt der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande.
  5. Der Verkäufer speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss und sendet dem Käufer die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail zu. Die AGB kann der Käufer zudem jederzeit auf der Internetseite des Verkäufers einsehen. Die vergangenen Bestellungen kann der Käufer in seinem Account einsehen.

§ 3 Anwendungstechnische Beratung

Soweit der Verkäufer Beratungsleistungen zum Anwendungsbereich etc. seiner Produkte erbringt, geschieht dies nach bestem Wissen aufgrund der bisherigen Erfahrungen des Verkäufers und stellt lediglich einen unverbindlichen Vorschlag an den Käufer dar. Eine Gewähr und/oder eine Haftung für anwendungstechnische Beratungen übernimmt der Verkäufer nicht, mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendungsbereich der Produkte des Verkäufers befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung und Eigenversuchen. Angaben zur Beschaffenheit der Produkte und/oder anwendungstechnische Hinweise des Verkäufers begründen nur dann die Übernahme einer Garantie im Rechtssinne, wenn der Verkäufer die Übernahme einer Garantie ausdrücklich und schriftlich erklärt hat.

§ 4 Preise

Die Preise ergeben sich aus der Preisliste und werden mit und ohne gesetzliche Umsatzsteuer angegeben und enthalten sonstige Preisbestandteile. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird darüber hinaus immer gesondert ausgewiesen. Die Preise gelten jedoch zuzüglich Liefer- und Versandkosten, sofern nicht versand- und/oder verpackungskostenfrei. Die Preisliste erhält der Käufer im Rahmen des Registrierungsprozesses.

§ 5 Versandkosten

Die Versandkosten sowie die Art der Lieferung der Artikel sind ausschließlich in der Preisliste beschrieben, die der Käufer im Rahmen des Registrierungsprozesses erhält. Während des Bestellvorgangs im Onlineportal werden die Versandkosten sowie die Art der Lieferung der Artikel nicht angezeigt.

§ 6 Lieferbedingungen und Selbstlieferungsvorbehalt

  1. Die Lieferung der Artikel erfolgt mit Standardpaketdiensten oder Spediteuren.
  2. Die Lieferung der Artikel erfolgt, sofern nicht anders im Onlineportal angegeben, grundsätzlich innerhalb von zwei Tagen. Auf abweichende Lieferzeiten oder Nichtverfügbarkeit weist der Verkäufer auf der jeweiligen Artikelseite im Onlineportal und/oder persönlich hin.
  3. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse (SEPA-Lastschrift) oder Rechnung am Tag nach Vertragsschluss (Annahme des Angebots des Käufers durch den Verkäufer) und endet grundsätzlich am darauffolgenden zweiten Tag, sofern nicht für den Artikel eine abweichende Lieferzeit angegeben ist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag (Mo-Fr.).
  4. Wenn der Artikel nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit Vorleistungsprodukten für diesen Artikel von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Artikels vorschlagen. Wenn kein vergleichbarer Artikel verfügbar ist oder der Käufer keine Lieferung eines vergleichbaren Artikels wünscht, wird der Verkäufer dem Käufer ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
  5. Die Lieferung erfolgt auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern sich diese innerhalb des angegebenen Liefergebietes befindet. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Käufer zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.
  6. Der Beginn der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  7. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  8. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  9. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (8) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  10. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Der Verkäufer haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von ihm zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  11. Der Verkäufer haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers ist ihm zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer vom Verkäufer zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  12. Der Verkäufer haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihm zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Vor Beginn des Bestellvorgangs wird der Käufer im Onlineportal über die grundsätzlich im Onlineportal zugelassenen Zahlungsmittel gesondert informiert.
  2. Bei Zahlung per Vorkasse (SEPA-Lastschrift) erteilt der Läufer dem Verkäufer die Ermächtigung, den fälligen Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto einzuziehen. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Vertragsabschluss fällig
  3. Bei der Zahlungsart Rechnung ist die Rechnung binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung und der Lieferung der Ware fällig und zu bezahlen. Zahlt der Käufer die Rechnung innerhalb von spätestens 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung und der Lieferung der Ware, gewährt der Verkäufer dem Käufer auf den Bruttorechnungsbetrag 2% Skonto. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer im Onlineportal auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
  4. Der Käufer ist gemäß § 288 Abs. 2 BGB bei Zahlungsverzug verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an den Verkäufer zu zahlen. Der Verkäufer behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
  4. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) der Forderung des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer stets für den Verkäufer. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsache durch den Käufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
  7. Der Käufer tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung seiner Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  8. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 9 Versendung, Gefahrübergang, Transportschäden, Abnahme, Verpackungen

  1. Mit der Absendung der Ware an den Käufer, spätestens mit Verlassen unseres Werks geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
  2. Der Käufer hat die Ware unverzüglich bei Anlieferung auf Transportschäden oder -verluste zu untersuchen und uns sodann unverzüglich von derartigen Schäden oder Verlusten in Kenntnis zu setzen. Bei umverpackter Ware ist die Verpackung zu öffnen und die Ware auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind auch gegenüber dem Transporteur/Spediteur schriftlich geltend zu machen und stets auf der Empfangsbestätigung schriftlich zu vermerken.
  3. Verstößt der Käufer gegen die im vorstehenden Absatz vorgesehenen Pflichten, gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
  4. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe des Verpackungsgesetzes werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen

§ 10 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Verkäufer schuldet keine Bedienungs- und/oder Montageanleitungen. Sollte der Verkäufer dennoch Bedienungs- und/oder Montageanleitungen liefern, ist dies eine freiwillige Leistung des Verkäufers und begründet keine Rechtsansprüche des Käufers.
  2. Die objektive Beschaffenheit der Kaufsache ergibt sich allein aus den vom Käufer angegebenen Spezifikationen; für eine abweichende Beschaffenheitsvereinbarung bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für öffentliche Äußerungen des Herstellers der Ausgangsmaterialien des Kaufgegenstands oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen).
  3. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  4. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen eine längere Verjährungsfrist vorschreiben. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme der Ware.

§ 11 Maße, Gewichte und Mengen

Vom Verkäufer angegebene Maße und Gewichte gelten mit den handelsüblichen Toleranzen.

§ 12 Schutzrechte

Wird Ware in vom Käufer besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt er die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von den Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben könnten, freizuhalten. Vom Verkäufer übergebene Zeichnungen, Muster usw. sind, sofern nicht sofortige Rückgabe verlangt wurde, sorgfältig aufzubewahren und bleiben Eigentum des Verkäufers.

§ 13 Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

§ 14 Schlussbestimmungen - Gerichtsstand

  1. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die weiteren Bestimmungen wirksam.
  2. Vertragssprache ist deutsch.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der handelsregisterliche Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.
  4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
  • PRINOA Dental GmbH
  • Ober der Mühle 30
  • 42699 Solingen
  • 0212 / 88 99 500
  • info@prinoa.de